Bild eines Leopardens
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Das neue BFSG am 28.06.2025

Wir unterstützen Sie bestmöglich.

Anfrage zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG).

Damit wir unsere Kunden bestmöglich bei der Umsetzung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes unterstützen können, benötigen wir einige zusätzliche Informationen.

Bitte teilen Sie uns über das folgende Formular mit, ob Ihr Unternehmen von den gesetzlichen Vorgaben betroffen ist. So können wir die eingehenden Anfragen entsprechend der Betroffenheit und dem Zeitpunkt des Eingangs priorisieren und entsprechende Maßnahmen einleiten.

 

Firma:


Ansprechpartner:


Homepage(s):

Telefon für Rückfragen:


Email für Rückfragen:

Sind Sie vom Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) betroffen?

 NEIN*
Es soll aber eine Barrierefreiheitserklärung mit entsprechendem Hinweis und ggf. Feedbackmöglichkeit erstellt und eingearbeitet werden.
NEIN*
Auch wenn nicht gesetzlich verpflichtend, sollen schrittweise die im BFSG genannten und von der IHK empfohlenen Maßnahmen umgesetzt werden. Zusätzlich soll eine Barrierefreiheitserklärung incl. Feedbackmöglichkeit erstellt und eingearbeitet werden.
 JA
Es sollen schrittweise die im BFSG genannten und von der IHK empfohlenen Maßnahmen umgesetzt werden. Desweiteren soll eine Barrierefreiheitserklärung incl. Feedbackmöglichkeit erstellt und eingearbeitet werden.

* Nicht betroffen sind
  • Unternehmen und Institutionen mit maximal 10 Beschäftigten UND einem Jahresumsatz von unter 2 Millionen Euro (beides muss zutreffen).
  • Unternehmen und Institutionen B2B-Dienstleistungen
  • Kleine Vereine und Rundfunkanstalten
  • Unternehmen und Institutionen mit rein informativen Homepages, also Homepages, die nicht geschäftsanbahnend sind. Als geschäftsanbahnend gelten z.B. Online-Shops, Homepages mit Call-to-Action-Buttons, Bestell- oder Buchungstools sowie mit Kontakt- oder Anfrageformulare.

Sonstiges / Mitteilung:



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Bild des Anfahrtsplans
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